Angeln in der Nähe unserer Ferienhäuser

Liebe Angelfreunde,

In der Nähe unserer Ferienhäuser befinden sich zwei Angelteiche, welche nur ca. 80 m entfernt sind. Das Angeln in diesen Teichen ist ohne Angelschein möglich. Die Bezahlung erfolgt vor Ort beim Verpächter der Teiche. In diesen Teichen werden große Fische eingesetzt, wie Karpfen, Graskarpfen, Schleie, Hecht, Wels, Stör usw. Ein Fang ist somit garantiert – Petri – Heil. Auch Nachtangeln ist möglich.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, in der Spree zu angeln (ca. 0,5 km) und auch im Bärwalder See (0,9 km). Hier kommen alle Angelfreunde zu Ihrem Vergnügen.

Folgende Fischarten finden Sie in diesen Gewässern: Forelle, Hecht, Karpfen, Lachsforelle, Schleie, Stör, Wels, Zander, Sonnenbarsch, Störhybride

Informationen zum Angeln am Bärwalder See

Gew. Nr. D 06-150  Größe: 1.299 ha

Lage: Boxberg/O.L.

Hauptfischarten: B, H, S, Z, Wf, Zw, Kleine Maräne; Große Maräne

Tagebaurestgewässer gem. Punkt 4.6 und Anlage 2.2 Gewässerordnung LVSA; max Tiefe. ca. 53 m; Angelgewässer seit dem Jahr 2012

Auch Gastangler können am Bärwalder See mit einem gültigen Fischereischein und einem Erlaubnisschein für Gastangler angeln. Wochen- und Tageskarten sind vor Ort erhältlich. Der Erlaubnisscheinverkauf für Gastangler erfolgt über das Hafenmeisterbüro am See oder an der Tankstelle in Lohsa.

Hinweise und Besonderheiten

Bärwalder See ( D06-150 )

Tagebaurestgewässer – Regelungen gemäß der Belehrung für das Angeln an dem Bergrecht unterliegenden Tagebaurestlöchern lt. Anlage 1.2 einhalten.

• Die Fischarten Zwergwels, Störhybride und Sonnenbarsch müssen dem Gewäs-ser entnommen werden.

• Für die Fischarten Störhybride, Zwergwels und Sonnenbarsch gibt es kein Min-destmaß und keine Mengenbegrenzung.

• Das Mindestmaß für die Fischarten Hecht und Zander beträgt 60 cm.

• Pro Angeltag ist maximal die Entnahme von einem Hecht oder einem Zander gestattet.

• Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dazu ausgewiesenen öffentlichen Park-plätzen abgestellt werden (Verhandlungen über verbandseigene Park-plätze im Gültigkeitszeitraum – Informationen des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e. V. beachten!)

• Zelte sind nicht erlaubt, ein Regenschutz darf verwendet werden.

• Der Einsatz von Futterbooten ist nicht erlaubt.

• Das Betreten der Eisfläche ist verboten.

• Mit einem ST (für Strand) versehene Halbschilder bedeuten, dass auf der mit ST versehenen Seite nur im Zeitraum zwischen 16.09. und 14.05. geangelt werden darf!

Sonderregelungen zum Bootsangeln auf www.angelatlas-sachsen.de sind zu beachten.