Informationen zum Angeln am Bärwalder See
Gew. Nr. D 06-150 Größe: 1.299 ha
Lage: Boxberg/O.L.
Hauptfischarten: B, H, S, Z, Wf, Zw, Kleine Maräne; Große Maräne
Tagebaurestgewässer gem. Punkt 4.6 und Anlage 2.2 Gewässerordnung LVSA; max Tiefe. ca. 53 m; Angelgewässer seit dem Jahr 2012
Auch Gastangler können am Bärwalder See mit einem gültigen Fischereischein und einem Erlaubnisschein für Gastangler angeln. Wochen- und Tageskarten sind vor Ort erhältlich. Der Erlaubnisscheinverkauf für Gastangler erfolgt über das Hafenmeisterbüro am See oder an der Tankstelle in Lohsa.
Hinweise und Besonderheiten
Bärwalder See ( D06-150 )
Tagebaurestgewässer – Regelungen gemäß der Belehrung für das Angeln an dem Bergrecht unterliegenden Tagebaurestlöchern lt. Anlage 1.2 einhalten.
• Die Fischarten Zwergwels, Störhybride und Sonnenbarsch müssen dem Gewäs-ser entnommen werden.
• Für die Fischarten Störhybride, Zwergwels und Sonnenbarsch gibt es kein Min-destmaß und keine Mengenbegrenzung.
• Das Mindestmaß für die Fischarten Hecht und Zander beträgt 60 cm.
• Pro Angeltag ist maximal die Entnahme von einem Hecht oder einem Zander gestattet.
• Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den dazu ausgewiesenen öffentlichen Park-plätzen abgestellt werden (Verhandlungen über verbandseigene Park-plätze im Gültigkeitszeitraum – Informationen des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e. V. beachten!)
• Zelte sind nicht erlaubt, ein Regenschutz darf verwendet werden.
• Der Einsatz von Futterbooten ist nicht erlaubt.
• Das Betreten der Eisfläche ist verboten.
• Mit einem ST (für Strand) versehene Halbschilder bedeuten, dass auf der mit ST versehenen Seite nur im Zeitraum zwischen 16.09. und 14.05. geangelt werden darf!
• Sonderregelungen zum Bootsangeln auf www.angelatlas-sachsen.de sind zu beachten.