AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB 
Ferienhäuser Familie Täubert, 
Bahnhofstraße 1b 
02943 Boxberg OT Uhyst

Lieber Feriengast
Wir freuen uns, Sie in unserem Ferienhaus begrüßen zu können. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen zu Ihrem und unserem Schutz.

§ 1 Mietvertrag
Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für das Ferienhaus kommt zwischen Ihnen als Mieter und uns, als privaten Vermieter zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des Ferienhauses zu Wohnzwecken. Es befindet sich in der Bahnhofstraße 1 b, 02943 Boxberg OT. Uhyst.

§ 2 Abschluss des Vertrages
(1) Mit der schriftlichen Reservierungsanfrage des Ferienhauses bietet der Kunde (Mieter) dem Vermieter oder dessen Vertreter, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Als Bestätigung übersendet der Kunde eine Kopie des Vertrages schriftlich ( Brief, Fax, E-Mail ) an den Vermieter.
(2) Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienhausvertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienhausaufenthalt nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienhausvertrag ein, so haften er und der Mieter als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter für den Mietpreis.

§ 3 Bezahlung
(1) Der für einen Aufenthalt fällige Mietpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung/Mietvertrag. Als Mietpreis im Sinne dieser AGB zählen auch Nebenleistungen, welche gesondert ausgewiesen sind.
(2) Der Mietpreis ist in voller Höhe im voraus oder am ersten Tag in Form von Barzahlung fällig. 
(3) Mietpreise sind in der Regel als Tagespreise und in Euro angegeben.
(4) Es gelten die Preise die im Internet unter www.ferienhäuser-boxberg.de veröffentlicht sind.

§ 4 Ferienhaus, Check-in & Check-out
(1) Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum von Familie Täubert. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwortung, als dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.

(2) Soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes vermerkt ist, steht das Ferienhaus am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Ankunft muss bis spätestens 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Ankunftstermin ist im Vorfeld vereinbart worden. Kann ein Mieter aus selbst verschuldeten oder nicht verschuldeten Gründen diese Uhrzeit nicht einhalten, muss er den Vermieter umgehend davon unterrichten. Der Vermieter wird sich bemühen, dem Mieter eine spätere Ankunft zu ermöglichen.
(3) Soweit in der Buchungsbestätigung nicht anders vermerkt ist, muss das Ferienhaus am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr vom Mieter geräumt sein. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten !
(4) Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Die Endreinigung erfolgt durch Personal des Vermieters. Die Gebühr ist im Mietvertrag enthalten. Das Ferienhaus muss trotzdem aufgeräumt und das Geschirr gespült sein.
(5) Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Nebenabreden zur Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Handschriftliche Änderungen des Mieters im Mietvertrag sind nicht bindend es gilt nur der gedruckte Text.
(6) Bettzeug, Handtücher, Badehandtücher, Toilettenpapier usw. werden vom Vermieter bereitgestellt.
(7) Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.
(8) Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrenkneifern, Ameisen usw. kann keine Gewähr übernommen werden.
(9) Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus eingebrachte Gut. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.

§ 5 Belegung ( maximale Personenzahl )
(1) Das Ferienhaus darf nur im vertraglichen Umfang und nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Kinder gelten auch als Personen.
(2) Im Falle einer nicht genehmigten Überbelegung wird eine sofortige Sonderzahlung in Höhe von 250 Euro fällig. Außerdem ist für jede überzählige Person die Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung rückwirkend zu zahlen. Die überzähliger Personen haben darüber hinaus das Ferienhaus unverzüglich zu verlassen.
(3)Empfängt der Mieter während seines Aufenthaltes Besucher, die über Nacht bleiben, muss er diese vorher beim Vermieter anmelden.
(4) Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen auf dem Grundstück ist nicht gestattet.

§ 6 Pflichten und Haftung des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus während seines Aufenthalts nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er ist dazu angehalten, sich nach der geltenden Infomappe zu richten.
(2) Für die Reinhaltung des Ferienhauses während des Aufenthalts ist der Mieter verantwortlich.
(3) Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, einen Mitreisenden oder einen seiner Besucher entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ungefragt alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes im Ferienhaus oder auf der Anlage verursacht wurden.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mangel im Ferienhaus, die er nicht zu verantworten hat, unverzüglich dem Vermieter zu melden und bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen oder Mangeln alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter und seinen Handwerkern für kurzfristig gewordene und nicht verschiebbare Reparaturen Zugang zum Ferienhaus zu gewähren, soweit dies nicht einen vertretbaren Rahmen überschreitet.
(6) Dem Mieter ist es untersagt, das Ferienhaus umzumöblieren, große Möbelstücke ( Betten oder Couch ) umzuschieben oder zweckzuentfernen. Macht der Mieter dieses trotzdem, ist er für Schäden, die dadurch entstehen, dem Vermieter voll schadenersatzpflichtig.
(7) Alle Ferienhäuser sind Nichtraucherhäuser. Verstöße gegen das Rauchverbot gelten als ein schwerwiegendes Übertreten der Hausordnung. Im Falle eines Verstoßes wird eine sofortige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro fällig. Rauchen Sie bitte nur auf der Terrasse.

§ 7 Stornierung seitens des Mieters
(1) Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Vermieter eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringendst die Schriftform (Brief,Fax, E-Mail) verlangt! Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet.

Post: Ferienhäuser Fam. Täubert, Bahnhofstraße 1 b, 02943 Boxberg OT. Uhyst

Mail: info@ferienhaeuser-boxberg.de

(2) Der Entschädigungsanspruch beträgt 40 Tage vor Reiseantritt 40 % des Buchungsbetrages. Bis 14 Tage vor Reiseantritt 80 % des Buchungsbetrages. Bis 3 Tage vor Reiseantritt 100 % des Buchungsbetrages.

(3) Bei einer vorzeitigen Abreise nach Reiseantritt erfolgt keine Verrechnung bzw. Erstattung für die nicht beanspruchten Übernachtungstage.

§8 Haftung des Vermieters
(1) Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
(2) Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Ferienhauses durch höhere Gewalt (schlechtes Wetter, Kälte, Sturm, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm o.ä.) haftet der Vermieter nicht! In solchen Fällen gehen entstehende Mehr u.- Mietkosten zu Lasten des Mieters.
(3) Grundsätzlich sind Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz uns Schmerzensgeld ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters des Vermieters beruhen.
(4) Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für das vom Mieter in die Ferienanlage eingebrachte Gut. Gleiches gilt für vom Mieter mitgebrachte Fahrräder, die auf der Anlage des Vermieters abgestellt werden. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.

§9 Rücktritt seitens des Vermieters
(1) Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt, etwa die Zerstörung des Ferienhauses durch Naturgewalten oder Feuer, oder andere schwerwiegende vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Bei Kündigung vor Mietbeginn erhält der Mieter bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Ergeben sich die Umstände nach Antritt der Reise, wird der Vermieter versuchen, dem Mieter eine Ersatzunterkunft auf seiner Anlage zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht möglich, wird der Mietvertrag vorzeitig beendet.
(2) Entfernungsangaben zur Umgebung sind ca. Angaben nach Auskunft des Vermieters und ohne Gewähr.

§10 Schlüsselverlust
Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel uns ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet.

§11 Haustiere
Haustiere dürfen aus Rücksicht auf nachfolgende Mieter ( Allergiker ) nicht mit ins Ferienhaus gebracht werden. Bei Mitnahme eines Haustieres in das Ferienhaus, wird der Einzug durch den Vermieter verweigert. Sollte ein Haustier erst nach Einzug des Mieters entdeckt werden, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.

§12 Parkplatz
(1) Der Vermieter besitzt auf seiner Anlage einen frei zugänglichen Parkplatz, auf dem für jedes Ferienhaus Stellplätze vorhanden sind. 
(2) Soweit der Mieter den Parkplatz des Vermieters nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag an dem dort abgestellten Fahrzeug zustande. Der Vermieter haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen des abgestellten Fahrzeuges nicht. Gleiches gilt für dessen Inhalt. Als Fahrzeug gelten auch Motorräder oder sonstige motorisierte Fortbewegungsmittel.

§13 Anzeige von Mängeln/Reklamationen
(1) Das Ferienhaus wird so gebucht, wie sie sich aus der Beschreibung auf der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der entsprechenden Beschreibung in Broschüren oder auf der Internetseite des Vermieters ( www.ferienhäuser-boxberg.de ) ergibt. Grundlage für Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzforderungen des Mieters können ausschließlich Abweichungen der am Urlaubsort bezogenen Unterkunft von der in der Buchungsbestätigung beschriebenen Unterkunft sein.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Der Vermieter wird für Abhilfe sorgen, sofern die Reklamation berechtigt und Abhilfe möglich ist. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
(3) Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist.
(4) Die Angestellten des Vermieters sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.. Nur Anerkennungen durch die Geschäftsführer sind bindend.

§14 Datenschutz
Personengebundene Daten des Mieters werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG ) sowie des Telemediengesetzes ( TMG ) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung des Mietverhältnisses notwendig ist.

§15 Schlussbedingungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Unwirksame Regelungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.
(2) Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn dieser vom Vermieter und Mieter unterschrieben ist.
(3) Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.
(4) Diese AGB gelten, soweit in den Buchungskonditionen keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
(5) Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages.
(6) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist in diesem Falle der Wohnort des Vermieters.

Wichtig:
Alle hier aufgeführten Bedingungen ( AGB ) gelten mit der Buchung als anerkannt! Sollten Sie Zweifel haben, die hier aufgeführten Bedingungen auch einhalten zu können, so sehen Sie bitte von einer Mietanfrage ab !

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt !